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Grundvoraussetzungen für die Aufnahme in die Cannabisbehandlung sind:
1. Unterlagen, durch die die Notwendigkeit einer Cannabistherapie ersichtlich ist. Eine einzelne Diagnose wie. z.B. ADHS reicht nicht aus.
2.Kurzes Attest bzw. ein Schreiben vom behandelnden Arzt (Hausarzt, Facharzt) über die Diagnose, Behandlung, Medikamente und Empfehlung (Befürwortung) einer Cannabistherapie.
3. Führung einer exakten und lückenlosen täglichen Dokumentation der Therapie (Excel Tabelle wird zugeschickt)
4.Die tägliche medizinische Cannabisdosis muss auf max. 2 g pro Tag begrenzt werden, daher ist eine weitere Rezeptausstellung erst nach dieser kalkulierten Dosis möglich
Eine Krankheit wird als schwerwiegend verstanden, wenn sie lebensbedrohlich ist oder wenn sie die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt (vgl. § 34 Abs. 1 SGB V und § 35 Abs. 2 SGB V).
Ein Heilversuch mit Cannabinoiden ist indiziert entsprechend dem geltenden Gesetzestext (derzeit § 31 Abs. 6 SGB V), wenn: a) der Versicherte an einer schwerwiegenden Erkrankung leidet b) eine dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht, diese mangelhaft wirksam ist oder nicht vertragen wird c) eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.
Mit Cannabinoiden werden Symptome behandelt, nicht eine Grunderkrankung. Eine Monotherapie mit Cannabinoiden wird nicht empfohlen, sondern es handelt sich regelhaft um eine Add-on-Therapie in der laufenden Medikation.
Erfahrungsberichte mit medizinischem Cannabis
Das sagen unsere Patienten